Energieausweis für Meine, Gifhorn & Braunschweig

Energieausweis für Ihr Gebäude in Meine, Gifhorn, Braunschweig und Umland

Sie wollen Verkaufen oder Vermieten und brauchen kurzfristig einen Energieausweis? Ich stelle ihn für ihr Wohngebäude aus – als Verbrauchs- oder als Bedarfsausweis, je nachdem, was für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist.

So läuft es ab:

1. Kurzes Erstgespräch Wir klären, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist und welche Angaben ich dafür brauche. 

2. Unterlagen oder Ortstermin

Für den Verbrauchsausweis reichen Ihre Abrechnungen der letzten drei Jahre und einige Angaben zum Gebäude. Für den Bedarfsausweis nehme ich das Gebäude vor Ort auf 

Was Sie bereithalten sollten:

Baupläne oder Grundrisse, Angaben zu Sanierungen (Fenster, Dach, Fassade, Heizung) mit Jahreszahlen, sowie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.

Was es kostet

Verbrauchsausweis ca. 300 Euro, Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus ca. 800 Euro, jeweils inklusive Registrierung

Nennen Sie mir Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche, dann bekommen Sie einen festen Preis, bevor Sie sich entscheiden.

 

 

 

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten. Er muss Interessenten schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und beim Abschluss übergeben werden.

Auch die Immobilienanzeige ist betroffen: Dort müssen Angaben aus dem Ausweis stehen – Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen diese Angaben oder fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder, die bis in den fünfstelligen Bereich reichen können. Makler haften hier mit.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Er ist günstiger und schneller, hängt aber stark am Nutzerverhalten: Wer sparsam heizt, bekommt einen guten Wert – auch für ein schlecht gedämmtes Haus. Umgekehrt genauso. Dafür brauche ich lückenlose Verbrauchsabrechnungen über 36 Monate.

Der Bedarfsausweis beruht auf einer Berechnung des Gebäudes selbst: Bauteile, Dämmung, Fenster, Heizungsanlage. Er ist aufwendiger, dafür unabhängig davon, wer im Haus gewohnt hat, und aussagekräftig für alle, die tatsächlich etwas über den Zustand des Gebäudes wissen wollen.

Die Wahl haben Sie nicht immer. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Im Zweifel klären wir das im Erstgespräch – dafür genügt meist die Angabe von Baujahr und Sanierungsstand.

Mein Rat, wenn Sie die Wahl haben: Bei einem Verkauf lohnt sich der Bedarfsausweis oft trotz Mehrkosten. Käufer und Banken fragen zunehmend danach, und er liefert Ihnen gleich eine belastbare Grundlage für spätere Sanierungsentscheidungen.

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